Wir veröffentlichen möglichst spätestens am zweiten Werktag nach dem Einsendeschluss für die Ergebnisübermittlung die zugeordneten
zugewiesenen Werte der Eignungsprüfungsrunden auf unserer Website.
Innerhalb von etwa zwei Wochen werden die Daten ausgewertet und die Berichte erstellt.
Jedes Labor erhält für jeden Prüfgegenstand eine Teilnahmebestätigung. Sie enthält Name und Adresse des Teilnehmers, die Bezeichnung des
Ringversuchs, die zugewiesenen Werte, die Messwerte des Labors, die z-Score-Kriterien und die erzielten z-Scores.
Alle Berichte werden auf dieser Website als pdf-Dateien veröffentlicht.
Sie können abgerufen und bei Bedarf ausgedruckt werden.
Als zugewiesene Werte für die zu untersuchenden Parameter werden in der Regel die durch Einwaage von zertifizierten Standards und hochreinen Salzen ermittelten Massenkonzentrationen
herangezogen. Ausnahmen von dieser Regel werden in den jeweiligen Berichten dargestellt. Alle dem IFA-Tulln übermittelten Ergebnisse werden einem Ausreißertest nach Hampel unterzogen. Als Ausreißer identifizierte Daten werden vor der Berechnung weiterer statistischer Merkmale zurückgewiesen.
Die Berechnung von Wiederfindungen, Labormittelwerten und statistischen Kenndaten bezieht sich auf die zugewiesenen Werte,
welche abgesehen von wenigen Ausnahmen (z.B. elektr. Leitfähigkeit, KMnO4-Index) unabhängig von den Ergebnissen
und der Anzahl der Teilnehmer sind. Dadurch bleibt der komplette Informationsgehalt der Auswertung erhalten.
Die schnelle Erstellung der Berichte ermöglicht eine rasche Auswertung der analytischen Leistung und bietet den Teilnehmern die Möglichkeit,
Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
Die Auswertung hat in erster Linie beschreibenden Charakter. Durch übersichtliche Wiederfindungs- und Abweichungsgrafiken sind
die Berichte illustrativ und leicht verständlich. Ergebnisse, für die keine Wiederfindungen bzw. Abweichungen vom Sollwert berechnet
werden können, werden in die Kategorien "falsch negativ", "falsch positiv" oder "nicht klassifizierbar" eingeordnet und als solche
ausgewiesen. Die z-Scores sind als Hilfestellung bei der Beurteilung der eigenen Laborleistung gedacht. Sie sind keine Zielvorgabe,
sondern ermöglichen den Vergleich der eigenen Leistung mit der Durchschnittsleistung aller Labors.
Die Berichte bestehen aus vier Teilen:
Der einführende Text enthält die wichtigsten Angaben zur Eignungsprüfung, eine Beschreibung der Zusammensetzung der Prüfgegenstände sowie ein Beispiel zur Berechnung des z-Scores.
Die parameterorientierte Auswertung enthält eine Zusammenfassung aller Messwerte (Rohdatenblätter) und die Ergebnisse sortiert nach
Parametern. Für jeden Parameter sind sämtliche dem IFA übermittelten Resultate grafisch und in Tabellenform zusammengestellt.
Zum Vergleich mit der bisherigen durchschnittlichen Leistung der anderen Labors sind die z-Scores in den Tabellen neben den
Wiederfindungen angegeben. Eine Zusammenfassung aller z-Scores finden Sie in den Tabellen des parameterorientierten Teils.
Im dritten Teil des Berichts sind die Ergebnisse sortiert nach Labors wiedergegeben. Die Ergebnisse, Wiederfindungen und
Abweichungen von den zugewiesenen Werten werden sowohl tabellarisch als auch grafisch dargestellt. Diese Form der Darstellung ermöglicht
eine rasche Einschätzung der eigenen Analysenleistung.
Am Ende des Berichts wird eine Zusammenfassung der von den Labors für die Analyse verwendeten Methoden in grafischer Form zur Verfügung gestellt.
Die Ansprechpartner finden Sie unter: Kontakt
Jegliche Beschwerde bzw. jeglicher Einspruch bei einer Eignungsprüfungsrunde des IFA ist schriftlich in Form einer E-Mail, oder per ausgefülltem, dem Auswertebrief beigefügtem Mitteilungsformular zu übermitteln. Das Personal der Eignungsprüfungsstelle nimmt mit dem Kunden/der Kundin Kontakt auf. Der Sachverhalt wird in Folge intern geprüft und der Kunde/die Kundin wird über die durchgeführten Ermittlungen bzw. erforderlichen Maßnahmen unterrichtet. Die Bearbeitung von Beschwerden bzw. Einsprüchen erfolgt durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Eignungsprüfungsstelle, die möglichst nicht in dem beeinspruchten Sachverhalt involviert waren.
Die Entscheidung über den Einspruch wird durch eine Person bewertet und freigegeben, die nicht an der Entscheidung, welche Gegenstand des betreffenden Einspruchs ist, beteiligt war. Es wird sichergestellt, dass die Beschwerde bzw. der Einspruch keine Benachteiligung des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin zur Folge hat. Der Kunde/die Kundin wird über das Ende der Bearbeitung der Beschwerde bzw. des Einspruchs informiert.
Damit die Auswertung einer Eignungsprüfungsrunde in einem absehbaren Zeitraum abgeschlossen werden kann, bitten wir Sie, im Falle eines Einspruchs, die Frist zu beachten. Diese endet sechs Wochen nach dem Einsendeschluss. Die Termine der jeweiligen Runde finden Sie im Detailprogramm zu den Parametern.
Bei Eignungsprüfungsrunden unseres Kooperationspartners, beachten Sie bitte die am Umweltbundesamt gültigen Regelungen für Beschwerden und Einsprüche.